WAHLINFORMATION EUROPAWAHL 2019

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Termin: Sonntag, 26. Mai 2019
Das Wahllokal im Pfarrheim Überackern hat von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet!

Wer darf Wählen?

Alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
die am Wahltag, 26. Mai 2019, mindestens 16 Jahre alt sind und nicht wegen einer gerichtlichen Verurtei-lung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle anderen EU-Bürger/innen, die die Aufnahme ins Wählerregister beantragt haben.

Wählen im Wahllokal

Das Wahllokal der Gemeinde Überackern ist im neuen Pfarrheim (Dorfstraße 24)
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhand-lung identifizieren. Es sollte daher ein gültiger amtli-cher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitgenom-men werden.

Wählen mit Wahlkarte

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahl-karte. Diese kann bis Freitag, 24. Mai 2019 bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden.
Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Wahlkarte beantragen

Vorzugsstimmen

Bei der EU-Wahl kann (muss aber nicht) eine Vorzugs-stimme für eine Person der gewählten Partei vergeben werden. Wenn eine Kandidatin/ein Kandidat eine ge-nügend große Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten hat, kann sie/er unabhängig vom Listenplatz einen Sitz im EU-Parlament erhalten. So ist es grundsätzlich möglich, auch trotz einer schlechten Platzierung ein Mandat zu bekommen.

 

 

07.05.2019